Die Belastungen der Königsteiner Vereine durch die Corona-Pandemie sind vielfältig. Viele Veranstaltungen mussten bereits aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Corona-Pandemie abgesagt werden. Für manche Vereine sind dabei Kosten erstanden, so z.B. für Werbung, Anzeigen, Flyer etc.. „Das sind Kosten, die nicht rückerstattet werden.“, stellt der Fraktionsvorsitzende Alexander Hees fest und fügt an, „Somit haben Vereine Ausgaben, denen keinerlei Einnahmen gegenüber stehen werden.“

Die CDU Königstein hat sich aus diesem Grund dafür entschieden, den Vereinen, die sich in dieser speziellen Situation befinden, unter die Arme zu greifen und sie finanziell ganz oder teilweise bei den entstandenen Kosten für entfallene Projekte und Veranstaltungen zu entlasten. „Das Hilfsprogramm des Landes Hessen trifft durch seine Richtlinien nicht auf alle Königsteiner Vereine zu“, betont das KJS-Mitglied Daniel Georgi. „So manches Projekt oder Veranstaltung hat bereits Kosten verursacht, diese müssen unsere Vereine von ihren Ersparnissen bezahlen und können nicht durch Einnahmen oder Landeszuschüsse kompensiert werden.“, erklärt Georgi.

Der Antrag der CDU sieht vor, dass die Verwaltung eine Richtlinie erarbeiten soll, die die finanzielle Belastung der Königsteiner Vereine für abgesagte Projekte und Veranstaltungen auf Grund der Corona-Pandemie ab dem 11. März 2020 auffängt. Zur Finanzierung der Maßnahme soll die bei den letzten Haushaltsberatungen, auf Antrag der CDU, beschlossene Mehrausgabe in Höhe von € 30.000 für die Königsteiner Vereine, herangezogen werden. Diese Verdopplung der allgemeinen Vereinszuschüsse komme, wie der Name schon verrät, allen Königsteiner Vereinen zugute. Im Gegensatz zu den von der ALK erwähnten Zuschusserhöhung von 2/3 auf ¾ der Kosten für Raummieten im Haus der Begegnung, die lediglich eine Erhöhung um 12,5 % darstelle. Die Angebote der Vereine sind so vielfältig, dass die Zuschüsse gar nicht von allen in Anspruch genommen werden können. „Nicht jeder Verein organisiert seine Veranstaltungen im Haus der Begegnung, darum hatten wir den Antrag im Jahr 2018 abgelehnt.“, erklärt Georgi.

Ausgenommen werden sollen darüber hinaus die Vereine, die gemäß der Richtlinie zur Durchführung des hessischen Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ Hilfe in Anspruch nehmen können. „Es muss klar sein, dass Vereine nicht zwei Mal für dieselben Kosten Hilfe bekommen können“, so Hees und „es muss auch klar sein, dass nicht verwendete Mittel wieder in den ursprünglichen Haushaltsansatz zurückfließen müssen.“ Den Vereinen entgehen somit keine Unterstützung, die sie ursprünglich über den Jungel’schen Schlüssel beantragt hätten. Die Unterstützung wird nun einem weiteren Zweck zugeführt, der sich durch die Corona-Pandemie ergeben hat. „Politik in außergewöhnlichen Zeiten erfordert manchmal auch kreative Vorschläge.“, betont Hees.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, eine Richtlinie für die Verwaltung zu erarbeiten, die die finanzielle Belastung der Königsteiner Vereine auf Grund der Corona-Pandemie ab dem 11. März 2020 auffängt. Diese Richtlinie ist dem Kultur-, Jugend- und Sozialausschuss zur Kenntnis zu geben. Maßgeblich soll dabei berücksichtigt werden, dass den Vereinen bereits entstandene Kosten für in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte ganz oder teilweise erstattet werden (z. B. Stornokosten, Werbung, Sachkosten o. ä.). Ausgaben für Personal jeglicher Art sowie Mieten, Betriebs- und Instandhaltungskosten sind nicht zu erstatten.

Zur Finanzierung der Maßnahme soll die in den Haushaltsberatungen beschlossene Mehrausgabe in Höhe von 30.000 € in den Haushaltsstellen 7128000, 7127000, 7119000 und 7128001 herangezogen werden, sofern nicht Fördermittel von Bund und Land bereitgestellt werden. Für diese Zwecke nicht verwendete Mittel fließen in den ursprünglichen Haushaltsansatz zurück. Vereine, die gemäß der Richtlinie zur Durchführung des hessischen Förderprogramms zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ Hilfe in Anspruch nehmen können, sind hiervon ausgeschlossen.

Begründung:
Die Herausforderung auf das ehrenamtliche Engagement der Königsteiner Vereine durch das Corona-Virus ist enorm. Nahezu alle geplanten Veranstaltungen im Sommer 2020 mussten zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger abgesagt werden. In Vorbereitung dieser Veranstaltungen könnten den Vereinen Kosten entstanden sein, denen keine Einnahmen entgegenstehen. Damit die Vereine auch nach der Corona-Krise weiterhin ihren Beitrag zum gesellschaftlichen und kulturellen Leben leisten können, sollten sie größtmögliche Unterstützung erfahren. Das Hilfsprogramm des Landes Hessen umfasst durch seine Richtlinie nicht alle Königsteiner Vereine. Insbesondere diesen Vereinen, die nicht vom Land unterstützt werden, soll durch diesen Antrag geholfen werden.

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