Am Sonntag geht es an der Wahlurne um die Todesstrafe, die Kinderrechte und einen unabhängigen Rechnungshof. Die Hessen müssen 15 Entscheidungen treffen, und damit die Landesverfassung verändern. Worum geht es genau und was ändert sich? Antworten gibt es von Jürgen Banzer, Chef der Enquetekommission, die die Änderungen erarbeitet hat, am 26. Oktober um 20 Uhr in der Villa Borgnis.
Annette Hogh, Stadtverbandsvorsitzende der CDU Königstein, lädt zu der spannenden Veranstaltung ein. Hogh: „Im Dezember 1947 wurde die Verfassung durch eine Volksabstimmung in Kraft gesetzt, jetzt ist es Zeit für eine Modernisierung. Eine Kommission aus Landtagsabgeordneten, Bürgern und Institutionen hat sich jeden Artikel genau angeschaut und zusammen 15 Änderungsvorschläge erarbeitet. Für eine zeitgemäße Verfassung in unserem modernen Land.“

Der ehemalige Justizminister und CDU-Landtagsabgeordnete Jürgen Banzer leitete die Enquetekommission. Er verrät: „Es wurde teilweise heftig diskutiert. Alle Parteien, aber auch Kulturschaffende oder die Kirchen waren beteiligt. Wir waren in Schulen, haben die Meinung der jungen Hessen gehört, denen die Punkte Digitalisierung und Europa sehr wichtig waren.“

Die wohl unstrittigsten Änderungen sind im Artikel 21 und Artikel 109: Die Todesstrafe ist durch das Bundesrecht ja schon seit 1949 abgeschafft und muss nun noch aus der hessischen Verfassung gestrichen werden. Die Gleichberechtigung soll extra in die Verfassung geschrieben werden. Damit verpflichtet sich Hessen, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern.
Zum Artikel 4 über die Familie soll ein Zusatz kommen, der die Rechte und den Schutz von Kindern besonders berücksichtigt.

In heutigen Zeiten ein Muss: Mit dem Datenschutz Artikel wird die Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten ein Grundrecht. Banzer: „Das ist in Zeiten von Computer und Smartphone ein sehr wichtiger Grundsatz.“
Nachhaltigkeit, Förderung der Infrastruktur, die Kulturförderung, Förderung des Ehrenamts, Förderung des Sports sind alles so wichtige Elemente des Zusammenlabens, dass die Expertenkommission diese in der hessischen Verfassung verankert haben wollen.
Mit der Änderung des Artikels 124 wird die Herbeiführung eines Volksentscheids einfacher. Statt ein Fünftel, reicht ein dann Zwanstigstel der Stimmberechtigten das Begehren zur Abstimmung zu bringen. Bei einer entsprechenden Änderung könnten künftig Abgeordnete ab 18 Jahren im Landtag sitzen. Bislang müssen die Abgeordneten mindestens 21 Jahre alt sein. „bei diesem Punkt gab es sehr viele verschiedene Meinungen, auch von den jungen Leuten selbst“, weiß Banzer.
Ein guter Punkt ist das Bekenntnis zu Europa, damit die europäische Idee gestärkt wird. Außerdem sollen künftig Gemeinden, Behörden und Gerichten inhaltliche Ziele für ihr Handeln vorgegeben werden können durch die Staatszieldefinition. Dazu kommt die Festschreibung der Unabhängigkeit des Rechnungshofes und die Möglichkeit Gesetze auch digital zu veröffentlichen und nicht nur im sogenannten „Amtsblatt“.

Das Landesparlament hat im Mai die Änderungen mit breiter Mehrheit angenommen. Jetzt sind die hessischen Bürger dran. Die Teilnahmen an der Abstimmung ist freiwillig. „Banzer: „Doch jeder hat jetzt die Chance aktiv mitzuwirken. Das ist ein großes Privileg, dass sich niemand nehmen lassen sollte.“

„Hessen ist in guter Verfassung“ mit CDU-Kreisvorsitzendem Jürgen Banzer am 26. Oktober, direkt vor dem Wahlsonntag, um 20 Uhr in der Villa Borgnis.

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